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Unsere Richtlinien

I   Die freie Selbsthilfegruppe „RESPEKT“ in Neustadt am Rübenberge ist ein nicht eingetragener Verein.

(§54 BGB) für Menschen mit problematischem Alkohol- oder Medikamentenkonsum (Abhängigkeit oder Missbrauch) und deren Angehörige.

 

II   Aufgaben und Ziele

Unterstützung all jener Menschen, die abstinent von Alkohol- und/oder Medikamentenmissbrauch leben wollen, sowie deren Angehörige.

Rat und Hilfe für die Menschen, die sich mit Alkohol- und/oder Medikamentenmissbrauch auseinandersetzen wollen und deren Angehörige.

Aufklärungsarbeit und Prävention auf den genannten Gebieten.

Die Gruppe verpflichtet sich zu einer engen Zusammenarbeit mit Suchtberatungsstellen und Kliniken.

Pflege von Kontakten zu anderen Institutionen aus dem Themenbereich Alkohol- und Medikamentenmissbrauch und gleichgesinnten Gruppen.

III  Organisatorisches

Treffpunkt der Gruppe sind die Räumlichkeiten der

Liebfrauengemeinde Neustadt

An der Liebfrauenkirche 5-6

31535 Neustadt

Die Gruppenabende finden jeden Montag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 19.00 – 21.00 Uhr statt.

(Bei „Neuen“ soll 20 Min. vorher ein Gespräch mit einer oder zwei Personen der Gruppenleitung stattfinden)

Bei allen Veranstaltungen der Gruppe gilt das Gebot der Abstinenz. Dieses gilt auch für Gäste.

Grundsätzlich sollen die Teilnehmer am Gruppenabend ohne „Alkoholfahne“ und suchtmittelfrei erscheinen.

Sollte dies einmal nicht der Fall sein, wird individuell über die Teilnahme des Betroffenen an diesem Gruppenabend durch die Gruppe bzw. die Gruppenleitung entschieden.

Am Gruppenabend teilt jeder Teilnehmer der Gruppe mit, ob er/sie seit dem letzten Gruppenbesuch Alkohol oder ein anderes problematisches Suchtmittel konsumiert hat.

Die Teilnehmer an den Gruppenveranstaltungen verpflichten sich zur Verschwiegenheit. Dies gilt auch für digitale Medien (WA, E-Mail u.Ä.).

Persönliche Daten sind nur zur internen Gruppenarbeit zu verwenden. Der öffentliche Umgang mit den Daten erfordert die persönliche Zustimmung der betroffenen Person.

Gruppenmitglied kann jeder werden:

der suchmittelkrank ist und abstinent lebt oder abstinent leben will.

Angehörige von Betroffenen (auch hier wäre Abstinenz schön, jedoch nicht Bedingung).

der sich zu den Aufgaben und Zielen der Gruppe RESPEKT bekennt.

Für alle alkoholabhängigen oder alkoholgefährdeten und/oder medikamentenabhängigen oder medikamentengefährdeten Menschen, die sich kritisch mit dem Suchtmittel auseinandersetzen und den Missbrauch beenden wollen, wird die Aufnahme in die Gruppe unter folgenden Bedingungen in Aussicht gestellt:

mindestens 10 Besuche der Gruppenabende innerhalb von 4 Monaten.

Zwei Einzelgespräche mit einem Suchthelfern aus der Gruppe oder Gespräche mit einer Suchtberatung der offiziell anerkannten Träger (z.B. Caritas).

Die Aufnahme in die Gruppe kann innerhalb eines Gruppenabends durch die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Gruppenmitglieder erfolgen.

Wer gegen die Regeln und Bestimmungen der Gruppe verstößt, kann durch/nach Antrag an einem Gruppenabend durch Zustimmung von 2/3 der anwesenden Gruppenmitglieder ausgeschlossen werden.

Einzelne Rückfälle sind kein Ausschlussgrund.

Bei ständigen Rückfällen ist dahin abzuwägen, inwieweit die Gruppe dieses tragen kann und will.

Die Gruppe behält sich vor, dieses in gegebener Situation zum Thema zu machen, darüber zu beraten und gegebenenfalls den Betroffenen vorerst von der Gruppe auszuschließen.

Einer erneuten Aufnahme in die Gruppe steht nichts entgegen, sofern der Betroffene sich ernsthaft mit seiner Suchtkrankheit auseinandersetzt.

Bei Verhinderung der Teilnahme an einem Gruppenabend soll sich der Teilnehmer bei einem Gruppenmitglied oder der Gruppenleitung abmelden.

Die Gruppe wird von drei gewählten Mitgliedern geleitet/geführt.

Aufgaben der Gruppenleitung sind:

Vorbereitung und Leitung der Gruppenabende.

Allgemeine organisatorische Aufgaben.

Vertretung und Repräsentation der Gruppe in der Öffentlichkeit.

Die Leitung ist zeichnungsberechtigt gegenüber den Fördergremien, der Bank, dem Vermieter der Räumlichkeiten, etc.

Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im Januar/Februar statt. Die Tagesordnung soll folgende Punkte beinhalten:

Wahlen:

Feststellung der Wahlberechtigten und Jahresrückblick.

Wahl von 2 Gruppenleitungen für 2 Jahre, eine Gruppenleitung für 1 Jahr.

Wahl von 2 Revisoren für 2 Jahre, sowie ein Ersatzrevisor.

Die Wahl erfolgt damit pro Jahr versetzt. (Wiederwahl ist möglich)

Bericht über die Finanzlage der Gruppe.

Bericht der Revisoren & Entlastung.

Jahresbeitrag der Gruppenmitglieder.

Festlegung der Fahrkostenpauschale für den Besuch von verschiedenen Institutionen.

Diskussion über Bestimmungen und Regeln der Gruppe und evtl. Änderungen.

Anregungen, Wünsche, Ideen, Pläne, etc. (Diese sind spätesten eine Woche vorher bei der Gruppenleitung abzugeben).

Die Mitgliederversammlung ist zu protokollieren.

Die Protokolle müssen durch 2/3 der Gruppenmitglieder genehmigt werden.

Die Protokolle werden aufbewahrt.

Alle weiteren Beschlüsse und Abmachungen außerhalb der Mitgliederversammlung bedürfen keiner Schriftform, es sei denn, es wird von einem Mitglied der Gruppe ein Antrag auf Abstimmung und Beschluss gestellt.

IV   Diese allgemeinen Regeln und Bestimmungen wurden am 25. März 2019 neu ausgearbeitet und mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Gruppenmitglieder beschlossen.

Die Gruppenleitung

letzte Anpassung: 31.01.2023