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Unsere Richtlinien


Selbsthilfegruppe „RESPEKT“ Neustadt am Rübenberge – Richtlinien


I. Allgemeines

Die Selbsthilfegruppe „RESPEKT“ in Neustadt am Rübenberge ist ein nicht eingetragener Verein nach §54 BGB, der sich der Unterstützung von Menschen widmet, die mit problematischem Alkohol- oder Medikamentenkonsum (Abhängigkeit oder Missbrauch) kämpfen, sowie deren Angehörigen.


II. Aufgaben und Ziele

Die Gruppe verfolgt folgende Ziele:

  1. Unterstützung und Begleitung von Menschen, die ein Leben in Abstinenz von Alkohol und/oder Medikamentenmissbrauch anstreben, sowie deren Angehörigen.

  2. Beratung und Hilfe für diejenigen, die sich mit dem Thema Alkohol- und Medikamentenmissbrauch auseinandersetzen und Lösungen suchen.

  3. Aufklärung und Prävention in Bezug auf die Risiken des Alkohol- und Medikamentenkonsums.

  4. Zusammenarbeit mit Suchtberatungsstellen und Fachkliniken zur Förderung einer ganzheitlichen Unterstützung.

  5. Pflege von Kontakten zu anderen Institutionen und Selbsthilfegruppen, die sich mit ähnlichen Themen beschäftigen.


III. Organisatorisches

Die Treffen der Gruppe finden jeden Montag (außer an Feiertagen) von 19:00 bis 21:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Liebfrauengemeinde Neustadt, An der Liebfrauenkirche 5-6, 31535 Neustadt, statt.

Für neue Interessenten ist es erforderlich, sich 20 Minuten vor der erstmaligen Teilnahme am Gruppenreffen mit der Gruppenleitung auszutauschen.

Für alle Veranstaltungen gilt das Gebot der Abstinenz. Das bedeutet, dass alle Teilnehmer, einschließlich Gäste, keinen Alkohol konsumiert haben dürfen. Sollte ein Teilnehmer dies nicht einhalten, ist die Teilnahme am Gruppentreffen an diesem Tag ausgeschlossen.

Die Teilnehmer verpflichten sich zu Verschwiegenheit bezüglich der Inhalte der Gruppensitzungen, auch in digitalen Medien. Persönliche Daten werden nur für interne Zwecke verwendet und dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person weitergegeben werden.


IV. Mitgliedschaft und Aufnahme

Mitglied kann jeder werden, der:

  • Alkohol- oder Medikamentenabhängig ist und abstinent lebt oder abstinent leben möchte.

  • Angehöriger eines Betroffenen ist (für Angehörige ist Abstinenz zwar wünschenswert, aber nicht Voraussetzung).

  • Die Werte und Ziele der Gruppe „RESPEKT“ teilt und sich aktiv einbringen möchte.

Für Menschen, die sich mit ihrer Sucht auseinandersetzen und den Missbrauch beenden wollen, gelten folgende Aufnahmebedingungen:

  1. Teilnahme an mindestens 10 Gruppensitzungen innerhalb von 4 Monaten. Ausnahmen werden individuell durch die Gruppenleitung entschieden.

  2. Zwei Einzelgespräche mit einem Suchtberater der Gruppe oder einer anerkannten Suchtberatungsstelle (z.B. Caritas).

Die Aufnahme erfolgt durch Zustimmung von 2/3 der anwesenden Gruppenmitglieder während einer Sitzung.


V. Verhalten und Ausschluss

Ein Ausschluss kann bei wiederholtem Verstoß gegen die Gruppenregeln erfolgen. Ein einzelner Rückfall führt nicht zum Ausschluss. Bei wiederholten Rückfällen wird jedoch geprüft, ob die Gruppe weiterhin in der Lage ist, den betroffenen Teilnehmer zu unterstützen. In diesem Fall kann die Gruppenleitung einen Ausschluss in Erwägung ziehen, der ebenfalls durch die Zustimmung von 2/3 der Anwesenden erfolgt.

Ein Ausschluss kann auch bei vier unentschuldigten Abwesenheiten innerhalb von vier Sitzungen ausgesprochen werden. Ein erneuter Zugang zur Gruppe ist möglich, sofern der Betroffene aktiv an seiner Genesung arbeitet.


VI. Gruppenleitung und Aufgaben

Die Leitung der Gruppe wird durch drei gewählte Mitglieder übernommen, deren Aufgaben Folgendes umfassen:

  • Vorbereitung und Leitung der Gruppensitzungen.

  • Organisation allgemeiner Gruppenangelegenheiten.

  • Repräsentation der Gruppe in der Öffentlichkeit.

Die Leitung ist befugt, die Gruppe nach außen zu vertreten und Entscheidungen in administrativen Angelegenheiten zu treffen.


VII. Mitgliederversammlung

Die jährliche Mitgliederversammlung findet im Januar oder Februar statt. Themen der Versammlung umfassen:

  • Wahl der Gruppenleitung (2 Personen für 2 Jahre, 1 Person für 1 Jahr).

  • Wahl von 2 Revisoren und einem Ersatzrevisor für 2 Jahre.

  • Finanzbericht und Entlastung der Gruppenleitung.

  • Festlegung des Jahresbeitrags und der Fahrkostenpauschale.

  • Diskussion über mögliche Änderungen der Gruppenregeln.

Die Mitgliederversammlung wird protokolliert, und die Protokolle müssen von 2/3 der Anwesenden genehmigt werden.


VIII. Schlussbestimmungen

Diese Regeln wurden am 12. Januar 2026 erstellt und von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen. Die letzte Anpassung erfolgte am 13. Januar 2026.

Die Gruppenleitung